Die SLM wurde 1991 in Dresden gegründet. Sie ist als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland für die Schaffung von Rahmenbedingungen zur Entwicklung und Förderung des privatwirtschaftlichen Rundfunks zuständig.
Hauptaufgaben der SLM sind die Zulassung, Beaufsichtigung und Beratung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter in Sachsen. Die SLM wacht über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen ‒ hierzu gehören u.a. die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendmedienschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen.
Des Weiteren unterstützt die SLM Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz. So hat sie die SAEK für medieninteressierte Bürger an verschiedenen Standorten in Sachsen geschaffen.
Die SLM initiiert darüber hinaus Medienforschungsprojekte und engagiert sich im Rahmen der technischen Infrastrukturförderung bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik.
Unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM/www.die-medienanstalten.de) wirkt die SLM auch bei der Gestaltung der bundesweiten Rundfunklandschaft mit.
Gemeinsam mit den Landesmedienanstalten in Thüringen und Sachsen- Anhalt vergibt die SLM den “Rundfunkpreis Mitteldeutschland”. In Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus verleiht die SLM den “Medienpädagogischen Preis”.
Die SLM ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist unabhängig und hat das Recht zur Selbstverwaltung. Ihre Rechtsstellung ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Prinzips der Staatsferne des Rundfunks. Grundlage für die Arbeit der SLM ist das vom Sächsischen Landtag im Jahre 1991 verabschiedete Sächsische Privatrundfunkgesetz– SächsPRG.